Aus einem ausgelagerten Arbeitsplatz oder einem Praktikum in einer Firma kann ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz werden. Mit diesem Schritt treten Sie aus der Werkstatt aus und zählen nicht mehr als erwerbsgemindert.
Damit Ihnen der Übergang leichter fällt, stehen wir Ihnen weiterhin mit einer Assistenz am Arbeitsplatz zur Seite und helfen Ihnen bei Fragen oder Problemen.
Auch Ihr neuer Arbeitgeber bekommt Unterstützung. Finanziell wird der Arbeitgeber durch das Budget für Arbeit unterstützt, so dass er Ihren Lohn nicht allein zahlen muss.
Sie selbst verdienen mindestens den in Deutschland gültigen Mindestlohn oder den zutreffenden Tariflohn.
Verschiedene Möglichkeiten können Ihnen in der Übergangsphase helfen.
Zum Beispiel "Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv".
Das Modellprojekt des Landes Schleswig-Holstein mit Unterstützung vom Integrationsamt und Integrationsfachdienst oder durch das neue Bundesteilhabegesetz mit den §§ 60-61, SGB IX.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sylter Arbeitsassistenz (SAA) informieren über diese und andere Möglichkeiten und finden mit Ihnen den passenden Ansprechpartner sowie die passende Assistenz.